Gerade kam die letzte (?) Rechnung für den Grundstückskauf:
217,00€ gehen an das Amtsgericht für die Löschung der Vormerkung und die Eintragung des Eigentümers.
Wieder mit dem schönen amtsdeutschen Satz:
Als Rechtsbehelf gegen diesen Kostenansatz ist die unbefristete Erinnerung statthaft.